Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d)

Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d)

Wo: Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
Wann: 1. Juni 2024 für justizexterne Bewerber/innen, 1. Dezember 2024 für justizinterne Bewerber/innen
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Oldenburg

Bewerbungsschluss:  31. Januar 2024

Wir suchen jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz – Gerichtsvollzieherdienst – (m/w/d) und freuen uns daher auf Ihre Bewerbung!

 

Zulassungsvoraussetzungen

Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie

1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,

2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,

3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben

4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und

5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben.

In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.

Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

 

Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • ein Bewerbungsanschreiben
  • einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
  • eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
  • eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Ausbildung
  • Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
  • Kopien der Zeugnisse über Beschäftigungen nach Abschluss der Berufsausbildung
  • Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
  • und ggf. eine Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichem Dienst).

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

 

Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen.

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz tätig sind, übersenden ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg.

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Bewerbungen-Gerichtsvollzieherdienst@justiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

 

Oberlandesgericht Oldenburg
– Die Präsidentin –
Postfach 92 21
26014 Oldenburg

 

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.

Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:

 

Mehrfachbewerbungen:

Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren einheitlich durch.

Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.

Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.

 

Ablauf Bewerberverfahren:

Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

  

Ansprechpartner für Ihre Fragen:

Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)

Frau Köhler (Telefon 0441 220-1172)

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