Justizwachtmeister/-in (m/w/d)
Wo: Staatsanwaltschaft Hannover
Wann: zum 15.09.2022
Einstellungsbehörde: Staatsanwaltschaft Hannover
Teilzeiteignung: Nein
Besoldungs-/Entgeltgruppe: E 4 TV-L; eine spätere Verbeamtung ist möglich, dort kann ein Aufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 6 möglich sein.
Bewerbungsschluss: 30.08.2022
Die Staatsanwaltschaft Hannover sucht zur Verstärkung eine/n Justizangestellten/n im Wachtmeisterdienst (m/w/d), der/die auch bei den Hausdienstgeschäften zum Einsatz kommt.
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Aufgaben:
Die vielfältigen Aufgaben ergeben sich aus der Dienstverordnung für den
Justizwachtmeisterdienst – AV des MJ vom 07.12.2019 (Nds. Rpfl. 2020, S. 31) sowie aus der Verordnung Hausdienstgeschäfte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften – AV des MJ vom 01.09.2021 (Nds. Rpfl. 2021, S. 332).
Neben den allgemeinen Aufgaben im Wachtmeisterdienst liegt der Schwerpunkt im
Hausdienstgeschäft:
• Durchführung von kleineren Unterhaltungs- und Instandetzungsarbeiten sowie
Wartungsarbeiten
• Zusammenarbeit und Koordinierung von externen Handwerkern
• Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gem. BGV/GUV-VA 3
• Auf- und Abbau von Mobiliar
Qualifikation:
Da es sich um überwiegend körperlich belastende und schwere Tätigkeiten (Hebe- und
Tragearbeiten) handelt, wird eine gute physische Belastbarkeit vorausgesetzt.
Unbedingt erforderlich ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Elektrofachkraft.
Eine Bereitschaft für Dienstreisen wird erwartet, da die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer
Betriebsmittel auch bei anderen Justizbehörden durchgeführt werden muss. Daher ist eine
Fahrerlaubnis der Klasse B wünschenswert.
Grundkenntnisse im EDV-Bereich mit den gängigen Programmen sollten vorhanden sein.
Auf Grund der Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden des gesamten Hauses sowie mit externen
Firmen wird eine hohe Kommunikationsfähigkeit vorausgesetzt.
Zuverlässigkeit, Organisationsgeschick, Einsatzbereitschaft, Flexibilität sowie
Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und selbstständiges Arbeiten werden erwartet.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Das Land Niedersachsen fördert verstärkt die berufliche Entwicklung von Frauen insb. in den
Bereichen und Positionen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen von Frauen werden
daher im Sinne des NGG besonders begrüßt.
Bewerbungen sind per E-Mail möglich. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen
zusammengefasst in einer Datei (pdf-Format) an STH-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de. Die
Bewerbungsunterlagen werden spätesten drei Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens
vernichtet.
Bei einer Bewerbung auf dem Postweg bitten wir Sie, uns nur Kopien einzureichen, da wir die
Unterlagen aus Kostengründen nicht zurücksenden.
Die zugesandten Unterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.
Sofern die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird, ist der Bewerbung ein
frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen.
Um das Bewerbungsverfahren durchführen zu können, ist es notwendig, personenbezogene Daten
zu speichern. Durch die Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass
Ihre Daten zu Bewerbungszwecken unter Beachtung der Datenschutzvorschriften elektronisch
gespeichert und verarbeitet werden.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Staatsanwaltschaft Hannover
z. Hd. Frau Zink
Volgersweg 67
30175 Hannover
E-Mail: STH-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de
Frau Kerstin Zink
Telefon: 0511/347-3111
Telefax: 0511/347-3240
STH-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de