Justizwachtmeister/-in (m/w/d)
Wo: Landgericht Osnabrück
Wann: ab dem 1. Juli 2025
Einstellungsbehörde: Landgericht Osnabrück
Teilzeiteignung: Nein
Besoldungs-/Entgeltgruppe: E 4 TV-L
Bewerbungsschluss: 25. April 2025
Bei dem Landgericht Osnabrück ist zum 1. Juli 2025 eine Stelle einer Justizangestellten / eines Justizangestellten im Wachtmeisterdienst (w/m/d) zu besetzen.
Für die Dauer der Beschäftigung erfolgt die Eingruppierung nach E 4 TV-L.
Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für 1 Jahr.
Da die Einstellung mit dem Ziel einer Übernahme in das Beamtenverhältnis (Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz) erfolgt, sollten die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Es handelt sich um eine Ganztagsstelle (39 Stunden 48 Minuten wöchentlich).
Ihr künftiger Tätigkeitsbereich:
Zu den Aufgaben der/des Justizangestellten im Wachtmeisterdienst zählen der Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst sowie der Innen- und Außendienst.
Der Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst umfasst insbesondere:
- den Dienst in den Terminen und Sitzungen,
- die Vorführung der Gefangenen zu Terminen und Sitzungen,
- die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude,
- die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden, insbesondere die Zutrittskontrolle zum Gebäude und die Durchführung von Einlasskontrollen sowie
- die Ausführung von Anweisungen, welche das Festhalten, die vorläufige Festnahme, die Vorführung oder Verhaftung einer Person sowie Durchsuchungen oder Beschlagnahme betreffen, ferner Hilfeleistung bei solchen Maßnahmen.
Zum Innendienst gehören insbesondere:
- die Poststellentätigkeit (u.a. Posteingangsbearbeitung und Verteilung der Eingänge, Postabsendung, Leeren der Briefkästen, Vorbereitung und Digitalisierung papiergebundener Posteingänge),
- die hausinternen Aktentransporte und Botengänge,
- der Informations- und Auskunftsdienst im Dienstgebäude, insbesondere qualifizierte Hilfestellung und Weitervermittlung von Besucherinnen und Besuchern des Landgerichts,
- die Entgegennahme und Weitervermittlung von Telefonaten (Telefonzentrale),
- die Besorgung öffentlicher Ausgänge,
- und die Mitarbeit bei der Verwaltung der Geräte und Verbrauchsmittel.
Der Außendienst umfasst u.a.:
- die Beförderung von Geld, Wertsachen und Postsendungen sowie die Erledigung von sonstigen Dienstgängen sowie
- das Führen von Dienstkraftfahrzeugen.
Einstellungsvoraussetzungen sind:
- Hauptschulabschluss oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- keine Eintragungen im Bundeszentralregister oder Schuldnerverzeichnis,
- Deutsche/r i.S.d. Art. 116 GG oder Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaats der EU
- Gewähr für das Einstehen für die freiheitlich demokratische Grundordnung und
- das 40. Lebensjahr sollte noch nicht vollendet sein
Außerdem werden gefordert:
- körperliche Eignung und Bereitschaft zur Aufrechterhaltung der körperlichen Fitness
- geistige und charakterliche Eignung
- hohe Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit,
- Belastbarkeit und Flexibilität,
- absolute Zuverlässigkeit,
- Führerschein
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- Lebenslauf
- Lichtbild
- Ablichtung des letzten Schulzeugnisses bzw. der Nachweis über einen gleichwertigen Bildungsabschluss wie der Hauptschulabschluss
- eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
- Kopien der Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis einer bestehenden Schwerbehinderung oder Gleichstellung sollte Ihrem Bewerbungsschreiben beigefügt werden.
Das Land Niedersachsen strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Bewerbungen von Frauen werden daher im Sinne des NGG besonders begrüßt.
Der Präsident
49074 Osnabrück
E-Mail: lgos-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Ansprechpartnerin:
Frau Zandman
Tel.: 0541/315 – 1130