Vorlesekraft (m/w/d) für eine sehbehinderte Richterin 

Vorlesekraft (m/w/d) für eine sehbehinderte Richterin 

Wo: Landgericht Osnabrück
Wann: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Einstellungsbehörde: Landgericht Osnabrück
Teilzeiteignung: Nein
Besoldungs-/Entgeltgruppe: E 6 TV-L
Bewerbungsschluss: 11. Juni 2023

Beim Landgericht Osnabrück ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Vorlesekraft (m/w/d) für eine schwerbehinderte Richterin zu besetzen.

Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für ein Jahr.

Der Aufgabenbereich umfasst u.a. das Vorlesen von Schriftsätzen pp., Fertigen von Schreiben nach Phonogramm sowie von Ladungen und anderen Schriftstücken.

Einstellungsvoraussetzungen sind:

  • Realschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
  • vorzugsweise Ausbildung oder bisherige Tätigkeit im gerichtlichen oder anwaltlichen Bereich
  • Bereitschaft und Fähigkeit, sich in neue Aufgaben einzuarbeiten
  • sichere Beherrschung der Standardfunktionen der Software-Programme im Bereich der Bürokommunikation (MS Office)
  • sichere Rechtschreibkenntnisse
  • Sozialkompetenz, insbesondere Teamfähigkeit
  • Zuverlässigkeit

Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • ggfs. Lichtbild
  • Ablichtung  des letzten Schulzeugnisses bzw. der Nachweis über einen gleichwertigen Bildungsabschluss
  • eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
  • Kopien der Zeugnisse über Beschäftigungen nach der Schulentlassung
Ihre Bewerbung senden Sie bitte an:
Landgericht Osnabrück – Personalabteilung –
Neumarkt 2
49074 Osnabrück
lgos-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Ansprechpartnerin:
Frau Grote
Tel.: 0541-315 1123

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