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Gerichte und Staatsanwaltschaften

Übersicht über unsere Standorte

Übersichtskarte der Oberlandesgerichte

Oberlandesgerichte sind Teil der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit und hier vor allem für zivilrechtliche Streitigkeiten, Familien- und Strafrecht zuständig.

Sie sind u.a. Rechtsmittelgerichte und überprüfen in diesem Zuge die Entscheidungen der Amts- und Landgerichte. Zusätzlich sind die Oberlandesgerichte auch die übergeordnete Verwaltungsbehörde für die Amts- und Landgerichte ihres Bezirks und so z.B. auch für die Einstellung von neuem Personal zuständig.

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Übersichtskarte der Landgerichte

Landgerichte sind Teil der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit und hier vor allem für zivilrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert von über 5.000 € zuständig. In Strafsachen ist das Landgericht im ersten Rechtszug zuständig, soweit die Straftat nicht vor einem Amts- oder Oberlandesgericht verhandelt werden muss. Darüber hinaus ist es u.a. Rechtsmittelgericht und überprüft in diesem Zuge die Entscheidungen der Amtsgerichte.

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Übersichtskarte der Amtsgerichte

Amtsgerichte sind Teil der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit und hier unter anderem für zivilrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 5.000 € zuständig. Die Amtsgerichte sind darüber hinaus zuständig für Verfahren in Nachlasssachen, Betreuungssachen, Familiensachen, Grundbuchsachen, Insolvenzsachen, Zwangsvollstreckungs- und   -versteigerungssachen, Strafsachen, Hinterlegungssachen und Registersachen.

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Übersichtskarte der Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften

Die Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften sind eigenständige, vom Gericht unabhängige Justizbehörden. Den Staatsanwaltschaften obliegt die Leitung strafrechtlicher Ermittlungen und die Entscheidung darüber, ob ein Ermittlungsverfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. In der Hauptverhandlung vor Gericht vertreten sie die Anklage. Die Staatsanwaltschaften sind auch Vollstreckungsbehörden und treffen daher die Maßnahmen, die zur Einleitung und Überwachung der Vollstreckung einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung erforderlich sind. Die Generalstaatsanwaltschaften in Braunschweig, Celle und Oldenburg üben die Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften ihres Bezirks aus. Zudem wirken sie in allen vom Oberlandesgericht zu entscheidenden Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit und sind zuständig für die Auslieferung von Personen an das Ausland.

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Übersichtskarte der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts

Die Verwaltungsgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Dies sind vornehmlich solche zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und Verwaltungsbehörden auf der anderen Seite.

Niedersachsen hat insgesamt sieben Verwaltungsgerichte: In Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, und Stade. Jedes Verwaltungsgericht hat eine örtlich begrenzte Zuständigkeit, die sich auf mehrere Landkreise erstreckt. Über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte entscheidet in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

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Übersichtskarte der Sozialgerichte und des Landessozialgerichts

Die Sozialgerichte entscheiden über sozialrechtliche Streitigkeiten. Durch einen Staatsvertrag mit dem Land Bremen wurde das gemeinsame Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen errichtet. Das Landessozialgericht hat seinen Sitz in Celle und eine Zweigstelle in Bremen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Länder Niedersachsen und Bremen. Das gemeinsame Landessozialgericht ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz für das Sozialgericht Bremen und die acht niedersächsischen Sozialgerichte in Aurich, Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Stade.

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Übersichtskarte der Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts

In Niedersachsen gibt es 15 Arbeitsgerichte. Diese sind zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus ist die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig für Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Unternehmen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Sitz in Hannover entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse sämtlicher Arbeitsgerichte in Niedersachsen.

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Übersichtskarte mit dem Niedersächsischen Finanzgericht

Aufgabe des Finanzgerichts ist es, Rechtsschutz in Verfahren des Steuer- und Kindergeldrechts zu gewähren. Im Unterschied zu einigen anderen Flächenstaaten hat Niedersachsen nur ein Finanzgericht errichtet und auch auf die Einrichtung von Außensenaten verzichtet. Das einzige Finanzgericht in Niedersachsen ist daher das Niedersächsische Finanzgericht mit Sitz in Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht entscheidet damit als oberes Landesgericht in der ersten Instanz. Dies ist die einzige Tatsacheninstanz. Eine Berufungsinstanz gibt es nicht.

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