Gerichtsvollzieher/-in

Gerichtsvollzieher/-in

Gerichtsvollzieher/-in

Das Organisationstalent in der Justiz – Sie verfügen über Durchsetzungskraft und Einfühlungsvermögen? Dann können Sie als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher der Justiz zur Durchsetzung ihrer Entscheidungen verhelfen. Wie? Das erfahren Sie hier.

Selbstständiger Geschäftsbetrieb

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Justiz, denn sie setzen erforderlichenfalls Urteile, Beschlüsse und Vergleiche des Gerichts durch. Hierfür bedarf es nicht nur einer gefestigten Persönlichkeit, sondern auch eines großen Einfühlungsvermögens. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehören auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie gegebenenfalls die Beschäftigung von Büropersonal.

Ihr Berufsalltag als Gerichtsvollzieher/-in

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben einen fordernden Beruf. So führen sie auf Betreiben von Gläubigerinnen und Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen von Schuldnerinnen und Schuldnern durch und nehmen die Vermögensauskunft ab. Sie stellen zum Beispiel Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sowie Ladungen zu, schätzen den Wert gepfändeter Sachen und versteigern diese. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, die Herausgabe von Gegenständen zu bewirken. Zudem werden sie mit der Zwangsräumung von Wohnungen sowie der zwangsweisen Vorführung von Zeugen beauftragt.

Pfändung beweglichen Vermögens

Zustellen von Dokumenten

Versteigerung beweglichen Vermögens

Zwangsräumung von Wohnungen

Abnahme von Vermögensauskünften

Vorführung von Zeugen

Sie möchten mehr erfahren?

„Ich mag besonders, dass ich trotz meiner Eigenständigkeit einen engen Kontakt zu meinen Kollegen beim Amtsgericht halte.“

Marina, Gerichtsvollzieherin

Laufbahn und Besoldung

Wenn Sie die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, werden Sie zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher im Beamtenverhältnis ernannt. Die Besoldung entspricht der Besoldungsgruppe A 8 nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz. Darüber hinaus werden Zusatzleistungen wie Bürokostenentschädigungen oder Vollstreckungs-vergütungen gezahlt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Anschließend erfolgt die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit. Danach sind Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage möglich.

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