Richter/-in auf Probe

Richter/-in auf Probe

Ihr Weg zum/zur Richter/-in auf Probe

Sie möchten den Rechtsstaat repräsentieren und identifizieren sich mit dem Auftrag der Justiz? Die Erste Prüfung und die Zweite Juristische Staatsprüfung haben Sie mit Bravour gemeistert? Dann ist eine Karriere als Richterin, Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt genau das Richtige für Sie.

Als Richterin oder Richter sind Sie mit den Aufgaben der Rechtsprechung betraut. Ihre tägliche Arbeit besteht darin, Sachverhalte aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen sorgfältig zu prüfen und anhand der Rechtslage zügig sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Für Ihre Aufgabenerfüllung beraumen Sie Verhandlungen an und führen Beweisaufnahmen durch. Richterinnen und Richter können aber auch vermittelnd auf die Beteiligten einer Auseinandersetzung einwirken, um einvernehmliche Lösungen zu erzielen, beispielsweise im Rahmen von Vergleichsverhandlungen in streitigen Verfahren oder bei der Mediation. Sie sind bei ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig, einzig und allein dem Gesetz verpflichtet und keinen Weisungen unterworfen.

Als Staatsanwältin oder Staatsanwalt entscheiden Sie über die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Sie leiten diese in Zusammenarbeit mit der Polizei und entscheiden auf Grundlage der geltenden Gesetze, ob gegen Beschuldigte das Verfahren eingestellt oder eine Anklage erhoben wird. Wird eine Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen, vertreten Sie die Staatsanwaltschaft vor dem Strafgericht. Im Wechselspiel mit den Gerichten sorgen Sie damit für die nachhaltige Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs und für die Durchführung fairer und rechtsstaatlicher Verfahren. Sie halten das Schlussplädoyer nach Abschluss der Beweisaufnahme, prüfen Urteile auf sachliche Richtigkeit und Gerechtigkeit und legen zu Gunsten oder Ungunsten von Angeklagten ein Rechtsmittel ein. Im Strafvollstreckungsverfahren obliegt es Ihnen, die Vollstreckung der Strafe durchzusetzen und zu kontrollieren.

In Niedersachsen werden qualifizierte Nachwuchskräfte, die die Befähigung zum Richteramt erworben haben, fortlaufend für den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst gesucht und eingestellt.

Die Befähigung zum Richteramt besitzt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der Ersten Prüfung und ein zweijähriges Rechtsreferendariat mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abgeschlossen hat. Das Justizministerium, das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft treffen zunächst eine Vorauswahl aufgrund der fachlichen Qualifikation, die sich in erster Linie aus den Ergebnissen der beiden Examina, insbesondere der Zweiten Juristischen Staatsprüfung, ergibt.

Voraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse. Mindestvoraussetzung für die Einladung zum Einstellungsinterview sind 8 Punkte in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können auch Bewerberinnen und Bewerber, die in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ein befriedigendes Ergebnis unter 8 Punkten erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der Ersten Prüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind gewünscht und willkommen. Gleiches gilt für Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber, die in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ein mindestens befriedigendes Ergebnis erreicht haben, erhalten auf ihre Bewerbung hin stets eine Einladung zu einem Einstellungsinterview. Soweit sich Stellen für eine Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern eignen, werden diese Bewerberinnen und Bewerber bei sonst gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Einstellung in den höheren Justizdienst erfolgt in Niedersachsen auf der Grundlage des Ergebnisses eines strukturierten Einstellungsinterviews. Die Interviewkommission besteht aus jeweils einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des jeweiligen Oberlandesgerichts, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaft sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter des Niedersächsischen Justizministeriums.

Gegenstand der Einstellungsgespräche sind folgende Eigenschaften und Fähigkeiten:

  • Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
  • Identifikation mit dem Auftrag der Justiz
  • Fähigkeit zum Verhandeln und Ausgleich
  • Konflikt- und Entschlussfähigkeit
  • Kooperationsfähigkeit
  • soziales Verständnis
  • Gerechtigkeitssinn
  • verantwortungsbewusste Machtausübung.

Konnte die Interviewkommission Ihre Eignung für den höheren Justizdienst feststellen, erhalten Sie bereits unmittelbar im Anschluss an das Interview eine Einstellungszusage (vorbehaltlich der befundlosen amtsärztlichen Untersuchung und fehlender Eintragungen zu berücksichtigender Vorstrafen).

Während der auf mindestens 3 Jahre bemessenen Probezeit werden Sie in der Regel etwa ein Jahr bei einem Landgericht, ein Jahr bei einer Staatsanwaltschaft sowie ein weiteres Jahr bei einem Amtsgericht beschäftigt. Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber, die später nach der Probezeit als Staatsanwältin oder Staatsanwalt verplant werden möchten. Die Reihenfolge der Verwendung richtet sich nach den dienstlichen Erfordernissen sowie den Anforderungen des Personalentwicklungskonzepts für Proberichterinnen und Proberichter.

Für die Dauer der Tätigkeit bei einer Staatsanwaltschaft führen die Richterinnen und Richter auf Probe die Bezeichnung „Staatsanwältin“ oder „Staatsanwalt“. Richterinnen und Richter auf Probe können bei allen Amts- und Landgerichten im gesamten Bezirk des jeweiligen Oberlandesgerichts und bei allen Staatsanwaltschaften des Geschäftsbereichs der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaft eingesetzt werden.

Ihr Einsatz bei Gerichten und Staatsanwaltschaften nur in einem oder allein in dem von Ihnen gewünschten Landgerichtsbezirk kann nicht stets gewährleistet werden. Über Ihren konkreten Einsatz bei den Amts- und Landgerichten (Zivil- und Strafsachen) entscheiden die von den Richterinnen und Richtern gewählten Präsidien der jeweiligen Gerichte. Die Probezeit kann durch Anrechnung juristischer Tätigkeiten nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung verkürzt werden.

Der an das Niedersächsische Justizministerium zu richtende Antrag auf Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe ist entweder postalisch zweifach oder per E-Mail als PDF bei dem Oberlandesgericht einzureichen, in dessen Bezirk Sie beschäftigt werden möchten:

Oberlandesgericht Braunschweig
Postfach 36 27
38026 Braunschweig
oder per E-Mail an: OLGBS-Bewerbungen-RiSta@justiz.niedersachsen.de
Ansprechpartner Herr Dahlkötter, Tel.: 0531 – 488 2413

Oberlandesgericht Celle
Postfach 11 02
29201 Celle
Personalabteilung
oder per E-Mail an: OLGCE-Bewerbungen-RiSta@justiz.niedersachsen.de
Ansprechpartnerin Frau Last, Tel.: 05141 – 206 373

Oberlandesgericht Oldenburg
Postfach 24 51
26014 Oldenburg
oder per E-Mail an: OLGOL-Bewerbungen-RiSta@justiz.niedersachsen.de
Ansprechpartner Herr Lüpkes, Tel.: 0441 – 220 1552

Sie können die Bewerbung bei allen drei Oberlandesgerichten gleichzeitig einreichen. In diesem Fall ist für jeden Bezirk eine Bewerbungsmappe zusammenzustellen und mit dem Antrag bei dem jeweiligen Oberlandesgericht einzureichen. Da es für die Referendarzeit nur eine Personalakte gibt, sollten Sie in jedem Fall angeben, welchen Bezirk Sie bevorzugen. Das Ergebnis eines in einem Bezirk geführten Einstellungsinterviews ist auch für die anderen Bezirke gültig. Nach einer Teilnahme an einem Einstellungsinterview in einem der drei niedersächsischen Bezirke können Sie an keinem weiteren Interview in einem der anderen beiden Bezirke teilnehmen.

Fügen Sie Ihrem Antrag bitte folgende Unterlagen bei:

  • drei Lichtbilder in der Größe 6 x 4 cm
  • neben einem tabellarischen auch einen ausführlichen hand- oder maschinenschriftlichen Lebenslauf, in dem Sie besondere Leistungen wissenschaftlicher Art, aber auch berufliche Erfahrungen und ein etwaiges gesellschaftliches Engagement darlegen können
  • eine einfache Ablichtung des Reifezeugnisses
  • je eine einfache Ablichtung der Zeugnisse über die Erste Prüfung und die Zweite Juristische Staatsprüfung
  • je eine einfache Ablichtung der Stationszeugnisse und der Zeugnisse der Arbeitsgemeinschaften des juristischen Vorbereitungsdienstes
  • eine Bescheinigung des betreffenden Landesjustizprüfungsamts – ggf. eine eigene Aufstellung vorab – über die Einzelnoten (schriftliche Arbeiten und mündliche Prüfung) in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung
  • eine Geburtsurkunde und ggf. eine Heiratsurkunde in beglaubigter Abschrift
  • die Erklärung zur Bewerbung um Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe

Sofern Sie sich online bewerben, können Sie die Anlagen in eingescannter Form beifügen. Bitte achten Sie darauf, alle Dokumente zu einem PDF-Dokument zusammenzufassen und dieses nicht zu komprimieren. Da die Übermittlung der Bewerbungsunterlagen unverschlüsselt erfolgt, ist bei der Datenübertragung per E-Mail keine absolute Sicherheit gewährleistet. Eine unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister und eine Auskunft aus dem Erziehungsregister werden für den Fall einer Einstellungszusage im Einstellungsinterview direkt durch das Justizministerium eingeholt. Eines gesonderten Antrags bei der Meldebehörde bedarf es nicht.

Arbeitsgerichtsbarkeit:

Bewerberinnen und Bewerber sollen zwei mindestens mit „vollbefriedigend“ bestandene Examina und einen durch die Ausbildung belegten Bezug zum Arbeitsrecht nachweisen. Mindestvoraussetzung für eine Einladung zum Einstellungsinterview sind 8 Punkte in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Bewerberinnen und Bewerber sollen darüber hinaus über einschlägige berufliche Erfahrungen nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung verfügen (z.‌‌‌ B. in einer Anwaltskanzlei, als Syndikusrechtsanwältin oder -rechtsanwalt oder als Verbandsvertreterin oder Verbandsvertreter) und nach Möglichkeit ein langfristiges Einstellungsinteresse bekunden, da Einstellungen meist nur in größeren Zeitabständen erfolgen. Eine Einstellungszusage erfolgt erst nach Beteiligung des Ausschusses gemäß § 18 ArbGG.

Während der Probezeit werden Sie in der Regel bei verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt. Die Probezeit beginnt mit einer mehrwöchigen Einweisung an einem größeren Arbeitsgericht.

Den Einsatzort können Sie sich während der Probezeit nicht aussuchen; diesen bestimmt das Landesarbeitsgericht unter einem der fünfzehn Arbeitsgerichte.

Der an das Niedersächsische Justizministerium zu richtende Antrag auf Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe ist entweder postalisch zweifach oder per E-Mail als PDF wie folgt einzureichen:

Arbeitsgerichtsbarkeit:

Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
oder per E-Mail an: LAGH-Bewerbungen-RiSta@justiz.niedersachsen.de
Ansprechpartnerin Frau Habekost Tel.: 0511-89750-800

Finanzgerichtsbarkeit:

Bewerberinnen und Bewerber sollen möglichst zwei mindestens mit „vollbefriedigend“ bestandene Examina nachweisen. Eine Einstellung in der Finanzgerichtsbarkeit ist ferner erst nach einer mehrjährigen, nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung gewonnenen Berufserfahrung möglich. Die Richtertätigkeit wird nach der Ernennung zur Richterin oder zum Richter am Finanzgericht nach der Besoldungsgruppe R 2 der Bundesbesoldungsordnung R vergütet, während der Probezeit nach der Besoldungsgruppe R 1.

Bei der Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber finden neben den Ergebnissen der Examina die bisherige Berufserfahrung und vorhandene Vorkenntnisse im Steuerrecht Berücksichtigung.

Als Richterin oder Richter kraft Auftrags kann eingestellt werden, wer bereits in einem Beamtenverhältnis steht. In diesem Fall wird die Beamtin oder der Beamte mit dem Ziel der Versetzung zur Erprobung an das Niedersächsische Finanzgericht abgeordnet; die Besoldung bestimmt sich nach dem zuvor ausgeübten Amt.

Der an das Niedersächsische Justizministerium zu richtende Antrag auf Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe ist entweder postalisch zweifach oder per E-Mail als PDF wie folgt einzureichen:

Niedersächsischen Finanzgericht
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
oder per E-Mail an: FGH-Bewerbungen-RiSta@justiz.niedersachsen.de
Ansprechpartnerin Frau Dr. Gercke Tel.: 0511 – 89750-474

Sozialgerichtsbarkeit:

In der Probezeit werden die Richterinnen und Richter in der Regel zunächst für einige Wochen bei dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle oder in der Zweigstelle in Bremen eingewiesen. Danach erfolgt die Verwendung bei einem Sozialgericht.

Der an das Niedersächsische Justizministerium zu richtende Antrag auf Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe ist entweder postalisch zweifach oder per E-Mail als PDF wie folgt einzureichen:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Georg-Wilhelm-Str. 1
29223 Celle
oder per E-Mail: LSGCE-Bewerbungen-RiSta@justiz.niedersachsen.de
Ansprechpartnerin Frau Dr. Schönig, Tel. 05141- 962 204

Verwaltungsgerichtsbarkeit:

Bewerberinnen und Bewerber sollen mindestens eines der juristischen Examina mindestens mit „vollbefriedigend“ bestanden haben und einen durch die Ausbildung belegten Bezug zum Verwaltungsrecht nachweisen.

Während der Probezeit können Sie für einen Zeitraum von 6 Monaten an eine Gebietskörperschaft in Niedersachsen abgeordnet werden, sofern dienstliche Erfordernisse einer Abordnung nicht entgegenstehen.

Der an das Niedersächsische Justizministerium zu richtende Antrag auf Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe ist entweder postalisch zweifach oder per E-Mail als PDF wie folgt einzureichen:

Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
oder per E-Mail an: OVGLG-Bewerbungen-RiSta@justiz.niedersachsen.de
Ansprechpartnerin Frau Dr. Fuerst, Tel.: 04131 – 718 154

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