Justizangestellte/r im Justizwachtmeisterdienst

Justizangestellte/r im Justizwachtmeisterdienst

Meldende Stelle: Landgericht Göttingen
Verwendungsgruppe(n): Justiz
Besetzbar ab: 01.12.2023
Besoldungs-/Entgeltgruppe(n): E 4
Teilzeiteignung: Ja
Stellenumfang: 1
Stellenanzahl: 1
Befristung: Zunächst 1 Jahr. Die Befristung kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verlängert werden
Arbeitszeit: Gleitzeit

Bewerbungsschluss: 01.11.2023

Bei dem Landgericht Göttingen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Dienstposten einer oder eines Justizangestellten im Wachtmeisterdienst (m/w/d) (Entgeltgruppe 4 TV-L) zu besetzen.

Aufgaben:
Tätigkeiten im Justizwachtmeisterdienst in der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst aufgeführt. Es handelt sich u.a. um Sicherheits- und
Ordnungsdienst, Vorführung von Gefangenen, Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen Personen innerhalb des Justizgebäudes, Aufrechterhaltung der Ruhe
und Ordnung, Personen- und Zutrittskontrolle mit Durchsuchungen, Akten- und Möbeltransporte, Führung der Poststelle einschließlich der Vorbereitung und Digitalisierung papiergebundener Posteingänge, Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderungen, für ältere Menschen und Menschen mit Kleinkindern, Kopiertätigkeiten, Botengänge, Auskunftserteilung, Archivarbeiten, Aktenaussonderung, handwerkliche Aufgaben nach Weisung, Mitarbeit bei der Verwaltung der Geräte und Verbrauchsmittel.

Qualifikation / Einstellungsvoraussetzungen:
– Abgeschlossene Berufsausbildung im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder eine in einem anderen Staat erworbene Berufsqualifikation, deren Gleichwertigkeit mit
einem entsprechenden inländischen Ausbildungsnachweis festgestellt wurde
oder Ausübung einer für den Justizwachtmeisterdienst förderlichen Berufstätigkeit für den Zeitraum von mindestens zwei Jahren.Mindestens guter Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung
– Deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates oder eines Staates aus
dem europäischen Wirtschaftsraum
– Gewähr für das Einstehen für die freiheitlich demokratische Grundordnung (§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BeamtStG)
– Kein Eintrag im Bundeszentralregister (Abfragenorm: § 30 Abs. 5 BZRG)
– Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
– Sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
– EDV-Grundkenntnisse (Windows, MS-Office)
– Deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (§ 7 Abs.1 Nr.1 BeamtStG). Über evtl. Ausnahmen bei einem dringenden dienstlichen Interesse ist ggf. vom Oberlandesgericht Braunschweig zu entscheiden.
– Nachweis der für die Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst erforderlichen körperlichen

Leistungsfähigkeit:
Die körperliche Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage des Deutschen Sportabzeichens oder durch Vorlage einer Bescheinigung über das erfolgreiche Absolvieren jeweils einer Übung in den Disziplinen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination entsprechend den Anforderungen für das Deutsche Sportabzeichen nachzuweisen. Menschen mit Behinderungen können die körperliche Leistungsfähigkeit auch durch Vorlage des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung oder durch Vorlage einer Bescheinigung über das erfolgreiche Absolvieren jeweils einer Übung in den Disziplinen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination entsprechend den Anforderungen für das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung nachweisen. Der Nachweis darf bei Stellung des Antrags auf Zulassung zur Ausbildung nicht älter als zwei Jahre sein.
– Bereitschaft zur Aufrechterhaltung der körperlichen Fitness
– hohe Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit
– Sicherheit im Umgang mit Menschen
– Kontakt- und Konfliktfähigkeit
– Belastbarkeit und Stresstoleranz
– Bereitschaft zur fachlichen Aus- und Fortbildung
– Flexibilität
– Sorgfalt und Einfühlungsvermögen

Ein Einsatz ist auch bei anderen Gerichten im Landgerichtsbezirk Göttingen und im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig möglich.
Aufgrund der Vielseitigkeit des Einsatzes wird eine gewisse Flexibilität sowie in besonderem Maße Teamfähigkeit erwartet.
Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für die Dauer von einem Jahr. Eine spätere Verlängerung des Arbeitsverhältnisses sowie – bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen – die Verbeamtung sind nicht ausgeschlossen.

Die Landesjustizverwaltung Niedersachsen fördert aktiv die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen gestanden haben.

Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht vor, dass die Verantwortlichen Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Durchführung Bewerberverfahren verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landgerichts Göttingen unter “Wir über uns/Datenschutz”.

Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen (Tabellarischer Lebenslauf, Abschlusszeugnis der
Hauptschule oder ein Zeugnis über einen entsprechenden Bildungsstand, Nachweis der
abgeschlossenen Berufsausbildung oder der förderlichen Tätigkeit, Zeugnisse über
Beschäftigungen seit der Schulentlassung) senden Sie bitte bis zum 01.11.2023 an

Landgericht Göttingen
Die Präsidentin
Berliner Straße 8
37073 Göttingen
oder per E-Mail an: lggoe-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Ansprechpartnerin:
Frau Katrin Müller-Laube
Telefon: 0551/ 4031004
E-Mail: lggoe-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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