Ausbildung Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d)
Wo: Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig
Wann: 1. Juni 2025 für justizexterne Bewerber/innen, 1. Dezember 2025 für justizinterne Bewerber/innen
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Braunschweig
Stellenanzahl: 1
Bewerbungsschluss: 31. Dezember 2024
Die Ausbildung sowie der spätere Einsatzort können bei sämtlichen Amtsgerichten erfolgen. Die Anwärter/innen können jedoch Wünsche angeben.
Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie
1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,
2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,
3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben
4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und
5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Bewerbungen
Wir freuen uns auf Bewerbungen per E-Mail an:
olgbs-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de .
Unsere Kontaktdaten für Bewerbungen per Post lauten:
Oberlandesgericht Braunschweig
– Der Präsident –
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Bei der Übersendung per E-Mail bitten wir, die Unterlagen als PDF-Dokument zu speichern und als Dateianhang der E-Mail beizufügen.
Bewerbungen nehmen wir gerne bis zum 31. Dezember für die Einstellung zum 01. Juni bzw. 01. Dezember 2024 entgegen.
Innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Bewerbung übersenden wir eine Eingangsbestätigung.
Alternativ ist eine Bewerbung über das Online-Bewerbermodul der niedersächsischen Justiz möglich. Hierbei ist es erforderlich, dass Sie Ihre Daten in das System eingeben. Bitte planen Sie hierfür ca. 45 Minuten ein. Sofern Sie diesen Weg statt der Bewerbung per E-Mail nutzen möchten, klicken Sie hierfür auf den untenstehenden Link und registrieren sich:
https://obm2.pmv.niedersachsen.de/dbv3/apply.jsp?id=000832de&dbv3_man=JUV
Das Online-Bewerbermodul kann von Rechnern aus dem Justiznetz leider nicht aufgerufen werden. Bitte nutzen Sie für den Zugang zum Online-Bewerbermodul Ihren privaten Rechner.
Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
– ein Bewerbungsanschreiben
– einen tabellarischen Lebenslauf (inklusive Angabe zur Staatsangehörigkeit)
– eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
– eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
– Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigung seit Schulentlassung
– Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
– das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen (zu finden auf der Website des Oberlandesgerichts Braunschweig)
– das unterschriebene Einwilligungsformblatt Online-Test (zu finden auf der Website des Oberlandesgerichts Braunschweig)
Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d)
Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d)
Wo: Hannover, Lüneburg, Stade, Verden (Aller)
Wann: 01.06.2025
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Celle
Bewerbungsschluss: 31. Dezember 2024
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Justiz, denn sie setzen Urteile, Beschlüsse und Vergleiche des Gerichts durch. Zum Berufsalltag der Gerichtsvollzieher/-innen gehören z.B.
- die Pfändung beweglichen Vermögens
- die anschließende Versteigerung des gepfändeten beweglichen Vermögens
- die Abnahme von Vermögensauskünften und
- die Zustellung von wichtigen Dokumenten.
Für die am 01.06.2025 beginnende zweijährige Ausbildung suchen wir wieder Nachwuchskräfte im Oberlandesgerichtsbezirk Celle und freuen uns daher auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!
Oberlandesgericht Celle
– Die Präsidentin –
Schloßplatz 2
Hinweis: Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbermoduls wird daher über einen anderen Browser empfohlen.
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch schriftlich per Post oder per E-Mail als PDF-Dokument an folgende Adresse übersenden:
OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de.
Die E-Mail-Adresse gilt nicht in Rechtssachen.
Sofern Sie sich per Post oder Email bewerben, sollte Ihre Bewerbung folgende Unterlagen enthalten:
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- einen tabellarischer Lebenslauf (inkl. Angabe zur Staatsangehörigkeit)
- eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
- Kopien der Zeugnisse über Beschäftigungen nach Abschluss der Berufsausbildung und
- eine Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests (u. a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Ausdrucksvermögen, juristisches Textverständnis, Office-Management und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Das Auswahlverfahren besteht aus
– einem Einzelinterview (Dauer: ca. 30 Minuten) sowie
– einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).
Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht vorliegen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, auf ihre mögliche Schwerbehinderung / Gleichstellung hinzuweisen.
Ansprechpartnerin:
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Frau Meyer (Telefon: 05141 206-216).
Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d)
Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d)
Wo: Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
Wann: 1. Juni 2025 für justizexterne Bewerber/innen, 1. Dezember 2025 für justizinterne Bewerber/innen
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Oldenburg
Bewerbungsschluss: 31. Dezember 2024
Wir suchen jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz – Gerichtsvollzieherdienst – (m/w/d) und freuen uns daher auf Ihre Bewerbung!
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie
1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,
2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,
3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben
4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und
5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- ein Bewerbungsanschreiben
- einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
- eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
- eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Ausbildung
- Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
- Kopien der Zeugnisse über Beschäftigungen nach Abschluss der Berufsausbildung
- Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
- und ggf. eine Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichem Dienst).
Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen.
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz tätig sind, übersenden ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Ausbildung@justiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden:
Oberlandesgericht Oldenburg
– Die Präsidentin –
Postfach 92 21
26140 Oldenburg
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.
Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:
- Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
- Einwilligungsformblatt Online-Test, Gerichtsvollzieherdienst, barrierefrei
Mehrfachbewerbungen:
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
Ablauf Bewerberverfahren:
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartner für Ihre Fragen:
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon 0441 220-1172)
Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d)
Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d)
Wo: Hannover, Lüneburg, Stade, Verden/Aller
Wann: 01.06.2023
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Celle
Bewerbungsschluss: 31. Dezember 2022
Wir suchen jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für den Gerichtsvollzieherdienst (2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz) im Oberlandesgerichtsbezirk Celle und freuen uns daher auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- einen tabellarischer Lebenslauf (inkl. Angabe zur Staatsangehörigkeit)
- eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
- Kopien der Zeugnisse über Beschäftigungen nach Abschluss der Berufsausbildung und
- eine Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.
Oberlandesgericht Celle
– Die Präsidentin –
Schloßplatz 2
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch schriftlich per Post oder per E-Mail als PDF-Dokument an folgende Adresse übersenden:
OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de.
Die E-Mail-Adresse gilt nicht in Rechtssachen.
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests (u. a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Ausdrucksvermögen, juristisches Textverständnis, Office-Management und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Das Auswahlverfahren besteht aus
– einem Einzelinterview (Dauer: ca. 30 Minuten) sowie
– einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).
Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht vorliegen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, auf ihre mögliche Schwerbehinderung / Gleichstellung hinzuweisen.
Ansprechpartnerin:
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Frau Meyer (Telefon: 05141 206-216).
Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d) Oberlandesgericht Celle
Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d)
Wo: Celle, Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Verden/Aller
Wann: 01.06.2022
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Celle
Bewerbungsschluss: 31. Dezember 2021
Wir suchen jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für den Gerichtsvollzieherdienst (2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz) im Oberlandesgerichtsbezirk Celle und freuen uns daher auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- einen tabellarischer Lebenslauf (inkl. Angabe zur Staatsangehörigkeit)
- eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
- Kopien der Zeugnisse über Beschäftigungen nach Abschluss der Berufsausbildung und
- eine Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.
Oberlandesgericht Celle
– Die Präsidentin –
Schloßplatz 2
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch schriftlich per Post oder per E-Mail als PDF-Dokument an folgende Adresse übersenden:
OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de.
Die E-Mail-Adresse gilt nicht in Rechtssachen.
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests (u. a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Ausdrucksvermögen, juristisches Textverständnis, Office-Management und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Das Auswahlverfahren besteht aus
– einem Einzelinterview (Dauer: ca. 30 Minuten) sowie
– einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).
Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartnerin:
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Frau Meyer (Telefon: 05141 206-216).