Bürohilfskraft (m/w/d) in der Justiz (Bereich Serviceeinheiten, Auszeichnung)

Bürohilfskraft (m/w/d) in der Justiz (Bereich Serviceeinheiten, Auszeichnung)

Wo: Staatsanwaltschaft Oldenburg
Wann: Ab 01.05.2024 (oder früher)
Teilzeiteignung: Nein
Besoldungs-/Entgeltgruppe: E 3 TV-L
Bewerbungsschluss: 29.02.2024

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg stellt zum 01.05.2024 (oder früher) eine Justizbeschäftigte / einen Justizbeschäftigten (m/w/d) in Vollzeit ein, die / der als Auszeichner/-in für die Erfassung und Zuordnung neuer Verfahren und für allgemeine leichte Bürotätigkeiten eingesetzt werden soll.
Wir erwarten von der neuen Mitarbeiterin / von dem neuen Mitarbeiter eine schnelle Auffassungsgabe, Zuverlässigkeit, gute Deutschkenntnisse und eine sorgfältige und gründliche Arbeitsweise. Vorerfahrungen aus dem Bereich der Bürotätigkeiten und allgemeine PC-Kenntnisse werden vorausgesetzt.
Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für ein Jahr. Bei vollständiger Eignung ist im Anschluss an die befristete Beschäftigung die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitte ich bereits in der Bewerbung mitzuteilen, ob eine Schwerbehinderung / Gleichstellung vorliegt.

Bitte übersenden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail (im PDF-Dateiformat) an

STOL-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de

oder postalisch an

Staatsanwaltschaft Oldenburg
Gerichtsstraße 7
26135 Oldenburg

Reichen Sie bitte keine Bewerbungsmappen ein und überlassen uns ausschließlich Kopien Ihrer Unterlagen, weil aus Kostengründen keine Rücksendung erfolgen kann.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im Auswahlverfahren einverstanden.
Ansprechperson:
Herr Thomas Grothues
Telefon: 0441 220-4407
E-Mail: thomas.grothues@justiz.niedersachsen.de“

Ausbildung Justizfachwirt/in (m/w/d)

Ausbildung Justizfachwirt/in (m/w/d)

Wo: In den Amtsgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig
Wann: Zum 01.September eines jeden Jahres
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Braunschweig
Teilzeigeeignet: Nein
Besoldungsgruppe: A6
Bewerbungsschluss: 31. Januar eines jeden Jahres

Bei den Gerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig sind zum 1. September eines jeden Jahres Ausbildungsplätze zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt (m/w/d) zu besetzen.

 

Ausbildung Justizfachwirt/-in (m/w/d)

Justizfachwirt/-in (m/w/d)

Wo: Achim, Alfeld (Leine), Bückeburg, Burgdorf, Burgwedel, Buxtehude, Celle, Cuxhaven, Dannenberg (Elbe), Diepholz, Elze, Geestland, Gifhorn, Hameln, Hannover, Hildesheim, Holzminden, Lehrte, Lüneburg, Neustadt (am Rübenberge), Nienburg/Weser, Osterholz-Scharmbeck, Peine, Rotenburg (Wümme), Soltau, Stade, Stadthagen, Syke, Tostedt, Uelzen, Verden (Aller), Walsrode, Wennigsen, Winsen (Luhe)
Wann: 01.09.2024
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Celle
Teilzeigeeignet: Nein
Besoldungsgruppe: A6
Bewerbungsschluss: 31. Januar 2024

Bei den Gerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Celle sind zum 1. September 2024 ca. 80 Ausbildungsplätze zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt (m/w/d) zu besetzen.

Zulassungsvoraussetzungen:

Um zur Justizfachwirtausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

  • einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
  • eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
  • einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG zu besitzen und
  • das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

 

Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • ein Bewerbungsanschreiben
  • einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
  • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie aller bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
  • ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
  • ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

 

Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. 

Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch schriftlich per Post oder per E-Mail als PDF-Dokument an folgende Adresse übersenden: OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de (Die E-Mail-Adresse gilt nicht in Rechtssachen). Bitte fügen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument als Dateianhang Ihrer E-Mail bei.

Für den Fall, dass Sie die Bewerbung auf schriftlichem Wege einreichen möchten, ist Ihre Bewerbung zu richten an:

Frau Präsidentin
des Oberlandesgerichts
Schloßplatz 2
29221 Celle

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden.

 

Sofern Sie Ihre Bewerbung per E-Mail oder Post einreichen, müssen noch folgende Dokumente beigefügt sein:

 

Ablauf Bewerberverfahren:

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests (u. a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Aus­drucksvermögen, juristisches Textverständnis, Office-Management und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.

Das Auswahlverfahren besteht aus

– einem Einzelinterview (Dauer: ca. 45 Minuten) sowie

– einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).

Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

 

Ansprechpartnerin:

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Frau Eichner (Telefon: 05141 206-490).

Justizfachwirt/in oder Justizangestellte/-r (m/w/d)

Justizangestellte/-r (m/w/d) für den Bereich Serviceeinheit

Wo: Sozialgericht Lüneburg
Wann: ab 01.06.2022
Einstellungsbehörde: Sozialgericht Lüneburg
Teilzeiteignung: ja

Befristung: 31.12.2022

Besoldungs-/Entgeltgruppe: A 6 /E 5/E 6
Bewerbungsschluss: 17.06.2022

Das Sozialgericht Lüneburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/n engagierte/n

Justizfachwirt/in oder Justizfachangestellte/n (m/w/d)

für die Tätigkeit in einer Serviceeinheit. Die Beschäftigungsmöglichkeit ist in Vollzeit mit 39,8 Wochenstunden bis zum 31.12.2022 befristet. Die Bezahlung erfolgt zunächst nach Entgeltgruppe 5 TV-L. Eine Höhergruppierung in Entgeltgruppe 6 TV-L ist möglich. Es besteht Unterrepräsentanz von Männern.

Qualifizierte Männer werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Anforderungsprofil:
– Justizfachangestellte/r, Justizfachwirt/in oder vergleichbare Ausbildung
– Flexibles und selbstständiges Arbeiten, Teamgeist, gute PC-Kenntnisse

Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 17.06.2022 per E-Mail an
sglg-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de

Justizfachwirt/-in (m/w/d)

Justizfachwirt/-in (m/w/d)

Wo: Braunschweig, Göttingen
Wann: 01.09.2023
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Braunschweig
Teilzeiteignung: Nein
Besoldungs-/Entgeltgruppe: A 6
Bewerbungsschluss: 31. Januar 2023

Im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig sind wieder Stellen für eine Ausbildung zur bzw. zum Justizfachwirtin / Justizfachwirt (m/w/d) zu besetzen.

Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • ggf. Lichtbild
  • Ablichtung  des letzten Schulzeugnisses
  • ggf. Zeugnis über Beschäftigung nach Schulabschluss
  • Einwilligungsformblatt für den Online-Test
  • ggf. Formblatt „ Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen“

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

Oberlandesgericht Braunschweig
– Der Präsident –
Bankplatz 6
38100 Braunschweig

oder per E-Mail an folgende Adresse:
Bitte fügen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument als Dateianhang Ihrer E-Mail bei.

Mehrfachbewerbungen

In Absprache mit den Oberlandesgerichten Celle und Oldenburg bitte ich Sie, mir umgehend mitzuteilen, bei welchen Gerichten in Niedersachsen Sie sich beworben haben bzw. wo Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Bei diesem Oberlandesgericht soll dann auch das strukturierte Auswahlverfahren durchgeführt werden. Dieses Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz wird im Land Niedersachsen weitestgehend einheitlich durchgeführt, sodass die Teilnahme grundsätzlich nur einmal erforderlich ist.

Die erreichten Bewertungen werden untereinander ausgetauscht, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden. Ihre Entscheidung werde ich dem Oberlandesgericht Celle bzw. Oldenburg mitteilen.

Aus diesem Grund ist Ihrer Bewerbung auch das Formular bei Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen beizufügen.

Ansprechpartner:
Frau Hager
0531 488-2402
OLGBS-Bewerbungen-Justizfachwirt@justiz.niedersachsen.de

Justizfachwirt/-in (m/w/d)

Justizfachwirt/-in (m/w/d)

Wo: Achim, Alfeld (Leine), Bückeburg, Burgdorf, Burgwedel, Buxtehude, Celle, Cuxhaven, Dannenberg (Elbe), Diepholz, Elze, Geestland, Gifhorn, Hameln, Hannover, Hildesheim, Holzminden, Lehrte, Lüneburg, Neustadt (am Rübenberge), Nienburg/Weser, Osterholz-Scharmbeck, Peine, Rotenburg (Wümme), Soltau, Stade, Stadthagen, Syke, Tostedt, Uelzen, Verden (Aller), Walsrode, Wennigsen, Winsen (Luhe)
Wann: 01.09.2023
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Celle
Bewerbungsschluss: 31. Januar 2023

Bei dem Oberlandesgericht Celle sind zum 01.09.2022 ca. 65 Stellen für eine Ausbildung zur bzw. zum Justizfachwirtin / Justizfachwirt (m/w/d) zu besetzen.

Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • ggf. Lichtbild
  • Kopie  des letzten Schulzeugnisses
  • ggf. Zeugnis über Beschäftigung nach Schulabschluss
  • Einwilligungsformblatt für den Online-Test
  • ggf. Formblatt „ Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen“
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Oberlandesgericht Celle
– Die Präsidentin –
Schloßplatz 2
29221 Celle
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorrangig unser Online-Bewerbungsmodul. Dieses erreichen Sie mittels des untenstehenden Buttons “Bewerben”.

Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch schriftlich per Post oder per E-Mail als PDF-Dokument an folgende Adresse übersenden:

OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de.

Die E-Mail-Adresse gilt nicht in Rechtssachen.

 

Ablauf Bewerberverfahren:

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests (u. a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Aus­drucksvermögen, juristisches Textverständnis, Office-Management und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.

Das Auswahlverfahren besteht aus

– einem Einzelinterview (Dauer: ca. 30 Minuten) sowie

– einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).

Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht vorliegen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, auf ihre mögliche Schwerbehinderung / Gleichstellung hinzuweisen.

 

Ansprechpartnerin:

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Frau Eichner (Telefon: 05141 206-490).

 

Justizfachwirt/-in (m/w/d)

Justizfachwirt/-in (m/w/d)

Wo: Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg (Aurich, Emden, Leer, Norden, Wittmund, Brake (Unterweser), Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Nordenham, Oldenburg (Oldb), Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven, Bad Iburg, Bersenbrück, Lingen (Ems), Meppen, Nordhorn, Osnabrück, Papenburg)
Wann: 1. September 2024
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Oldenburg
Teilzeiteignung: Nein
Besoldungsgruppe: A 6
Bewerbungsschluss: 31. Januar 2024

 

Bei den Gerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sind zum 1. September 2024 Ausbildungsplätze zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt (w/m/d) zu besetzen.

 

Zulassungsvoraussetzungen:

Um zur Justizfachwirtausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

  • einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
  • eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
  • einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG zu besitzen und
  • das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

 

Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • ein Bewerbungsanschreiben
  • einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
  • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie aller bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
  • ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
  • ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie einen Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

 

Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
– Die Präsidentin –
Postfach 92 21
26014 Oldenburg

In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:

  1. Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
  2. Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.

 

Mehrfachbewerbungen

Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.

Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und / oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.

 

Auswahlverfahren

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet. Das Auswahlverfahren besteht aus

– einem Einzelinterview (Dauer: ca. 60 Minuten) sowie

– einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).

Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

 

Ansprechpartner für Ihre Fragen:

Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102) und Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)

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