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Acht Personen stehen nebeneinander vor einem farbigen Hintergrund mit blau-rosa Lichtverläufen. Sie blicken freundlich in die Kamera, einige mit verschränkten Armen. Die Gruppe vermittelt einen selbstbewussten und professionellen Eindruck. Die Person in der Mitte trägt eine blaue Uniform. Links und rechts von ihr stehen zwei Personen in Robe.

Deine Ausbildung: Justizfachwirtin / Justizfachwirt

zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt

Zwei Personen gehen lächelnd über einen gepflasterten Weg und unterhalten sich. Eine Person trägt eine Tasche über der Schulter, die andere hält einen Becher in der Hand. Im Hintergrund stehen ein historisches Gebäude und Grünflächen.

Als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt übernimmst Du wichtige Aufgaben, die den Ablauf der Justiz überhaupt erst möglich machen. Ob Du in Strafverhandlungen das Protokoll führst, Angehörige über Testamentseröffnung informierst oder dafür sorgst, dass bei Gerichten und Staatsanwaltschaften alles reibungslos funktioniert – Deine Arbeit ist ein zentraler Bestandteil unserer Justiz.

In der Ausbildung lernst Du Schritt für Schritt, wie Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten, wie man Akten und Verfahren organisiert und wie man Bürgerinnen und Bürger kompetent unterstützt. Dabei arbeitest Du eng mit Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen, Staatsanwälten und vielen weiteren Fachkräften zusammen.

Ablauf und Inhalt der Ausbildung

Als Justizsekretäranwärterin oder -anwärter absolvierst Du eine zweijährige Ausbildung, die Theorie und Praxis eng miteinander verbindet. Sie beginnt jedes Jahr am 1. September und gliedert sich in vier Module. 

Modul 1 „Orientierungsphase“

Im Modul 1 kannst Du in Ruhe bei uns in der Justiz ankommen. In den ersten drei Wochen Deiner Ausbildung bekommst Du einen ersten Überblick über Dein Ausbildungsgericht und die Aufgabenbereiche Deines Berufs . Du lernst Deine Kolleginnen und Kollegen kennen und erhältst Eindrücke von verschiedenen Abteilungen Deines Ausbildungsgerichts.

Modul 2 „Fachtheoretischer Unterricht“

Im Anschluss an die dreiwöchige Orientierungsphase werden Dir im Modul 2 in ca. sieben Monaten die theoretischen Kenntnisse und die darauf aufbauenden berufspraktischen Fertigkeiten vermittelt, die Du für Deine spätere Arbeit brauchst. Der Unterricht findet an ausgewählten Lehrgangsstandorten in Klassenform statt. Neben fachlichen und beamtenrechtlichen Inhalten werden dort auch Schlüsselqualifikationen wie z. B. Kommunikations- und Präsentationstechniken gelehrt. Im Modul 2 legst Du auch eine Zwischenprüfung ab. Diese besteht aus einer festgelegten Anzahl an Aufsichtsarbeiten, die Du grundsätzlich an Deinem Lehrgangsstandort bei Deiner Lehrkraft schreibst.

Modul 3 „Praxisausbildung“

Nach Bestehen der Zwischenprüfung kannst Du Dein erworbenes theoretisches Wissen nun 13 Monate lang in die Praxis umsetzen. Deine Praxisausbildung findet an den Ausbildungsgerichten – in der Regel Amtsgerichten – statt. Alle Anwärterinnen und Anwärter durchlaufen verschiedene Abteilungen des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft. In Strafsachen hospitierst Du zusätzlich an einem Landgericht. Anwärterinnen und Anwärter, die von einem Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht, Finanzgericht oder Sozialgericht eingestellt wurden, leisten zudem in der jeweiligen Fachgerichtsbarkeit eine einwöchige Hospitation ab. Damit Du auch in der Theorie fit bleibst,  wird die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz darüber hinaus durch eine Arbeitsgemeinschaft begleitet. Diese findet in der Regel einmal wöchentlich zentral bei einem Amts- oder Landgericht statt.

Modul 4 „Prüfungs- und Vertiefungsphase

Im Modul 4 dreht sich erst einmal alles um Deine Laufbahnprüfung. Die schriftliche Laufbahnprüfung findet grundsätzlich Ende Juni eines Jahres statt. Sie besteht aus sechs Prüfungsfächern, in denen Aufsichtsarbeiten zu schreiben sind. Damit Du gut durch die Prüfung kommst, wirst Du an Deinem Lehrgangsstandort von Deinen Lehrkräften darauf vorbereitet. Nach der schriftlichen Laufbahnprüfung kannst Du Deine erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten in einer oder in mehreren Abteilungen eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft noch weiter vertiefen. Du kannst aber auch noch neue spezielle Abteilungen kennenlernen, wie z. B. die Insolvenzabteilung, die es nicht an jedem Gericht gibt. Anwärterinnen und Anwärter, die von einem Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht, Finanzgericht oder Sozialgericht eingestellt wurden, leisten in der jeweiligen Fachgerichtsbarkeit ihre Vertiefungsphase ab. Am Ende des Moduls 4 steht für Dich noch die mündliche Laufbahnprüfung an. Hier zeigst Du anhand eines vorgegebenen kleinen Falls, dass Du nun alles kannst, was Du in Deinem Beruf als Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt brauchst.

Inhalt der Ausbildung

Während Deiner Ausbildung lernst Du alle wichtigen Aufgaben kennen, die den Arbeitsalltag in der Justiz ausmachen. Du erfährst, wie Gerichtsverhandlungen protokolliert werden, worauf es bei der Führung elektronischer Akten ankommt und wie Du Schriftstücke erstellst und bearbeitest. Außerdem setzt Du Dich mit der Aufnahme von Anträgen und Rechtsmitteln sowie mit den Aufgaben der gerichtlichen Zahlstelle auseinander. Auch die Berechnung und Festsetzung von Entschädigungen und Gerichtskosten ist Teil Deiner Ausbildung. So erwirbst Du das Fachwissen und die Sicherheit, die Du für Deine spätere Tätigkeit im Justizdienst benötigst.

Unsere Stärken

Bei der Justiz Niedersachsen erwartet Dich eine vielseitige Ausbildung mit echten Perspektiven. Wir bieten Dir Sicherheit, Verantwortung und Entwicklungsmöglichkeiten – in einem Beruf, der Sinn stiftet und Zukunft hat.

  • Du gestaltest Gerechtigkeit
    Du gestaltest Gerechtigkeit

    Ob im Gerichtssaal oder im Büro - mit Deiner strukturierten Arbeitsweise trägst Du dazu bei, dass Gerechtigkeit effizient und verlässlich umgesetzt wird.

  • Praxisnah und abwechslungsreich
    Praxisnah und abwechslungsreich

    Deine Ausbildung wechselt zwischen theoretischem Unterricht an Deinem Ausbildungsgericht und praktischen Einsätzen an Gerichten und Staatsanwaltschaften ab. So kannst Du Dein Wissen direkt in die Tat umsetzen und sammelst wertvolle Berufserfahrung.

  • Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten
    Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten

    Als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt in Niedersachsen profitierst Du von vielfältigen Arbeitszeit- und Teilzeitmodellen sowie der Möglichkeit, an verschiedenen Gerichten oder Staatsanwaltschaften tätig zu sein. So kannst Du Beruf und persönliche Lebensplanung optimal miteinander verbinden.

  • Sicherer Arbeitsplatz mit Zukunft
    Sicherer Arbeitsplatz mit Zukunft

    Nach erfolgreicher Ausbildung bieten wir Dir in der Regel eine unbefristete Stelle an einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft in Niedersachsen.

  • Verbeamtung
    Verbeamtung

    Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber im Vorbereitungsdienst werden in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis übernommen – mit den Rechten und Pflichten einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Widerruf.

  • Weiterentwicklung
    Weiterentwicklung

    Mit Deinem erfolgreichen Ausbildungsabschluss stehen Dir in der Justiz Niedersachsen viele Wege offen – zum Beispiel der Aufstieg in verantwortungsvolle Positionen wie eine Gruppenleitung oder der Einstieg in die Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher.

Unsere Standorte

Zwei Personen stehen in einem hellen Treppenhaus vor großen Fenstern und blicken lächelnd zur Kamera. Das Geländer im Hintergrund ist verziert, und der Raum wirkt freundlich und lichtdurchflutet.

Deine Besoldung

Deine Bewerbung

Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden ausdrücklich begrüßt. 

Für eine Bewerbung zur Ausbildung als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt ist die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen erforderlich:

Abschluss

Du verfügst entweder über einen Realschulabschluss oder über einen Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten bzw. zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder über einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.

Verfassungstreue

Du identifizierst dich mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Keine Vorstrafen

Du bist bisher nicht durch ein Gericht verurteilt worden.

Alter

Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer das 40. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.

Staatsangehörigkeit

Für eine Verbeamtung benötigst Du die deutsche Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen in § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz genannten Staates. 

Checkliste Bewerbungsunterlagen

Für eine vollständige Bewerbung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • Einwilligungsformblatt für den Online-Test.

Optional bzw. bei Bedarf sind zusätzlich Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung, ein Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben und das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen einzureichen.

Auswahlverfahren

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Das Auswahlgespräch beinhaltet auch ein Rollenspiel.

Online-Test

Du absolvierst einen Online-Test mit Aufgaben, die Deine Fähigkeiten in Bereichen wie Gewissenhaftigkeit, Rechtschreibung, Mathematik, Wortschatz und logisches Denken überprüfen.

Auswahlgespräch

Das Gespräch dauert rund 60 Minuten und prüft, ob Du über wichtige Schlüsselqualifikationen wie Belastbarkeit, professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit verfügst. Außerdem beinhaltet es ein Rollenspiel (Dauer: c.a. 15 Minuten).