Staatsanwältin / Staatsanwalt
Ihr Einsatz für Gerechtigkeit im Team Justiz
Als Staatsanwältin oder Staatsanwalt arbeiten Sie in einem herausfordernden Beruf, in dem Sie maßgeblich zur Durchsetzung der Gerechtigkeit beitragen. Ihre Aufgabe ist es, strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu leiten, den staatlichen Strafanspruch vor Gericht zu vertreten und auf eine gerechte Entscheidung hinzuwirken. Die Staatsanwaltschaft wird oft als "neutralste Behörde der Welt" bezeichnet, da sie keiner Partei verpflichtet ist, sondern allein dem Ziel, die materielle Wahrheit zu finden.
Dabei stehen nicht nur die Beschuldigten im Fokus – auch die Perspektive der Opfer nehmen Sie mit besonderer Verantwortung ein. Diese Ausgewogenheit macht den Beruf so bedeutend und sinnstiftend.
Unsere Anforderungen
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tragen eine besondere Verantwortung: Sie müssen nicht nur juristisch fundierte Entscheidungen treffen, sondern auch ein hohes Maß an sozialer Kompetenz mitbringen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
Abschluss
Voraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse. Mindestvoraussetzung für die Einladung zum Einstellungsinterview sind 8 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können auch Bewerberinnen und Bewerber, die im zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber, die im 2. Staatsexamen ein mindestens befriedigendes Ergebnis erreicht haben, erhalten auf ihre Bewerbung hin stets eine Einladung zu einem Einstellungsinterview.
Für Volljuristinnen und Volljuristen, die sich mit Leidenschaft für die Arbeit der Staatsanwaltschaft einsetzen möchten, jedoch nicht die formalen fachlichen Anforderungen erfüllen, bietet sich die Möglichkeit, über eine Karriere als Amtsanwältin oder Amtsanwalt nachzudenken. Hier besteht für Sie bei einem befriedigenden Zweiten Staatsexamen und bei entsprechender Bewährung die Perspektive, zu einem späteren Zeitpunkt in den Dienst als Staatsanwältin oder Staatsanwalt aufzusteigen.
Soziale Kompetenz
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sollten in der Lage sein, komplexe Sachverhalte rechtlich präzise zu analysieren und dabei die menschlichen Aspekte der Fälle zu berücksichtigen. Eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit ist ebenso wichtig wie Konflikt- und Verhandlungsstärke. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sollten zudem einen ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit mitbringen. Die Arbeit bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen lebt von einem starken Teamgeist. Als Staatsanwältin oder Staatsanwalt stehen Sie im ständigen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, von denen Sie in Ihrer täglichen Arbeit unterstützt werden. Ihre Motivation, kooperativ und wertschätzend mit allen Teammitgliedern in der Justiz zusammenzuarbeiten, ist für uns von wesentlicher Bedeutung.
Verfassungstreue
Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
Keine Vorstrafen
Sie sind bisher nicht durch ein Gericht verurteilt worden.
Staatsangehörigkeit
Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes.
Alter
Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann in das Richterverhältnis auf Probe eingestellt werden, wenn sie oder er das 45. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 48. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.
Ihre Proberichterzeit
Die Einstellung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten erfolgt in Niedersachsen zu Beginn ihrer Berufstätigkeit über die Oberlandesgerichte – zunächst als Richterin oder Richter auf Probe. Während dieser Proberichterzeit ist vorgesehen, dass Sie sowohl bei einer Staatsanwaltschaft als auch bei einem Gericht tätig werden, um beide Arbeitsbereiche umfassend kennenzulernen. Erst am Ende der Proberichterzeit entscheiden Sie, ob Sie eine Bewerbung auf eine Planstelle als Richterin oder Richter oder als Staatsanwältin oder Staatsanwalt vornehmen; ein Wechsel zwischen beiden Laufbahnen ist auch nach der Ernennung grundsätzlich weiterhin möglich.
Wir möchten Sie bei Ihrem Einstieg bestmöglich unterstützen. Unser Einarbeitungskonzept für Proberichterinnen und Proberichter sieht daher gezielte Entlastungen, Fortbildungsangebote und kollegiale Begleitung vor. Darüber hinaus bieten regionale und überregionale Veranstaltungen Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung mit anderen Proberichterinnen und Proberichtern.
Unsere Stärken
Die Justiz in Niedersachsen eröffnet Ihnen attraktive Karrierewege und unterstützt Sie aktiv bei der Gestaltung Ihres Berufslebens nach Ihren Bedürfnissen. Profitieren Sie von vielfältigen Einsatzbereichen, gezielten Fördermaßnahmen und einem starken Netzwerk, das Sie auf Ihrem gesamten Berufsweg begleitet.
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Starke Unterstützung Starke UnterstützungWir begleiten Sie mit einem starken Netzwerk von Kolleginnen und Kollegen und vielfältigen Unterstützungsangeboten wie Mentoring, Supervision und Coaching.
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Fortbildung FortbildungDie Justiz in Niedersachsen bietet jährlich über 300 Fortbildungsangebote. Darunter gezielte Programme für Proberichterinnen und Proberichter sowie fachspezifische Fortbildungen in nahezu allen Rechtsgebieten. Zusätzlich stehen Ihnen bundesweite Tagungen der Deutschen Richterakademie mit rund 170 Veranstaltungen pro Jahr offen. -
Abordnungsmöglichkeiten AbordnungsmöglichkeitenErweitern Sie Ihren juristischen Horizont und sammeln Sie wertvolle Erfahrungen durch vielfältige Abordnungen, z.B. an Landes- und Bundesministerien, europäische Institutionen wie Eurojust oder EUStA oder zur Generalbundesanwaltschaft.
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Vielfältige Einsatzmöglichkeiten Vielfältige EinsatzmöglichkeitenOb in einer spezialisierten Abteilung in einer Ortsbehörde oder bei der Generalstaatsanwaltschaft, in der Justizverwaltung, bei innovativen Projekten wie KI-Initiativen oder in der Pressearbeit – als Staatsanwältin oder Staatsanwalt erwarten Sie abwechslungsreiche Aufgaben, spannende Rechtsgebiete und die Chance, sich fachlich zu spezialisieren.
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Vereinbarkeit
Vereinbarkeit
Flexible Arbeitszeiten und Gestaltungsspielräume in der Arbeitsorganisation ermöglichen es Ihnen, Ihre beruflichen Aufgaben mit Ihren persönlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen – für eine Balance, die zu Ihrem Leben passt. -
Karrierechancen KarrierechancenDie sogenannte „Erprobung“ in einem Beförderungsamt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fähigkeiten gezielt weiterzuentwickeln und sich optimal auf neue Aufgaben vorzubereiten – sei es als Erste Staatsanwältin oder Erster Staatsanwalt, als Oberstaatsanwältin oder Oberstaatsanwalt oder in Funktionen der Justizverwaltung, etwa als Leitende Oberstaatsanwältin oder Leitender Oberstaatsanwalt.
Ihre Besoldung
Staatsanwältin
Ledige Beamtin
Keine Kinder
Erfahrungsstufe 4
Besoldungsgruppe R 1
Oberstaatsanwältin
Verheirateter Beamter
Zwei Kinder
Erfahrungsstufe 11
Besoldungsgruppe R 2
Berechnen Sie Ihre persönliche Besoldung
Die Besoldung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte richtet sich nach der Besoldungsordnung R. Der Einstieg erfolgt in der Regel als Richterin oder Richter auf Probe in der Besoldungsgruppe R 1, Erfahrungsstufe 2. Mit zunehmender Berufserfahrung steigen Sie alle zwei Jahre automatisch in höhere Erfahrungsstufen auf. Für Funktionen mit besonderer Verantwortung – zum Beispiel als Erste Staatsanwältin oder Erster Staatsanwalt – wird R 1 mit Amtszulage gewährt; für Leitungsfunktionen wie Oberstaatsanwältin und Oberstaatsanwalt erfolgt eine Besoldung gemäß Besoldungsgruppe R 2 oder darüber.
Als Staatsanwältin oder Staatsanwalt zahlen Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Die Einkommensteuer wird vom Bruttogehalt einbehalten. Der Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an einem Teil Ihrer Krankheits- und Pflegekosten, den verbleibenden Anteil decken Sie über Ihre private Krankenversicherung ab.
Welche Vergütung Sie bei uns konkret erwarten können, können Sie hier berechnen: Besoldungsrechner.
Ihre Bewerbung
Ihren Antrag auf Einstellung in den richterlichen Probedienst können Sie postalisch (in zweifacher Ausfertigung) oder per E-Mail als PDF an das zuständige Obergericht senden, in dessen Geschäftsbereich Sie tätig werden möchten. Der Antrag ist an das Niedersächsische Justizministerium zu richten. Den hierfür vorgesehenen Vordruck („Merkblatt zur Einstellung in den richterlichen Probedienst“) finden Sie hier.
Eine Bewerbung kann bei mehreren Obergerichten gleichzeitig eingereicht werden. Da für die Referendarzeit nur eine Personalakte geführt wird, geben Sie bitte an, welchen Bezirk oder Geschäftsbereich Sie bevorzugen. Das Ergebnis eines in der Justiz Niedersachsen geführten Einstellungsinterviews gilt auch für andere Bezirke. Nach einer Teilnahme an einem Einstellungsinterview ist eine weitere Teilnahme bei einem anderen Obergericht zunächst nicht möglich.
Für Bewerbungen als Staatsanwältin oder Staatsanwalt auf Lebenszeit übersenden Sie Ihren Antrag bitte an die jeweiligen Generalstaatsanwaltschaft, in dessen Bezirk Sie tätig werden möchten.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor einer Bewerbung telefonisch mit dem zuständigen Personalreferenten des jeweiligen Obergerichts in Verbindung zu setzen, um offene Fragen persönlich zu klären. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie in der Standortkarte.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte bei Ihrer Bewerbung ein:
- den Antrag auf Einstellung
- drei Lichtbilder in der Größe 6 x 4 cm
- neben einem tabellarischen auch einen ausführlichen hand- oder maschinenschriftlichen Lebenslauf, in dem Sie besondere Leistungen wissenschaftlicher Art, aber auch berufliche Erfahrungen und ein etwaiges gesellschaftliches Engagement darlegen können
- eine einfache Ablichtung des Reifezeugnisses
- je eine einfache Ablichtung der Zeugnisse über die Erste Prüfung und die Zweite Juristische Staatsprüfung
- je eine einfache Ablichtung der Stationszeugnisse und der Zeugnisse der Arbeitsgemeinschaften des juristischen Vorbereitungsdienstes
- eine Bescheinigung des betreffenden Landesjustizprüfungsamts – ggf. eine eigene Aufstellung vorab – über die Einzelnoten (schriftliche Arbeiten und mündliche Prüfung) in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung
Das Einstellungsverfahren
Die Einstellung in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen erfolgt im Rahmen eines strukturierten Einstellungsgesprächs. Dieses Gespräch bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihre persönliche Eignung für den Proberichterdienst zu zeigen.
Die Interviewkommission bewertet dabei nicht Ihre fachliche Qualifikation, sondern Ihre persönlichen Voraussetzungen für die verantwortungsvolle Tätigkeit im höheren Justizdienst – etwa Entschlussfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und soziales Verständnis.
Wenn die Kommission Ihre Eignung feststellt, erhalten Sie unmittelbar im Anschluss an das Gespräch eine Einstellungszusage, vorbehaltlich der amtsärztlichen Untersuchung und eines einwandfreien Führungszeugnisses.