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Eine Person steht lächelnd vor einer Betonwand mit blau-pinkem Lichtverlauf. Rechts im Bild leuchten mehrere diagonale Neonlichtstreifen. Die Szene wirkt modern und freundlich.

Justizsozialarbeiterin / Justizsozialarbeiter

Zwei Personen sitzen in einem hellen Raum an einem Tisch und unterhalten sich. Eine Person gestikuliert, während die andere lächelnd zuhört. Auf dem Tisch liegen Unterlagen und Stifte. Die Atmosphäre wirkt freundlich und kommunikativ.

Perspektiven schaffen ist Deine Stärke?

Justizsozialarbeit bedeutet, straffällig gewordene Menschen zu begleiten, Orientierung zu geben und Verantwortung zu fördern. Sie unterstützen Klientinnen und Klienten dabei, neue Perspektiven zu entwickeln, und tragen gleichzeitig zum Schutz und zur Sicherheit der Gesellschaft bei.

Ihre Aufgaben sind so vielfältig wie die Lebenswege der Menschen, die Ihnen begegnen: Sie fördern soziale Integration und helfen, persönliche sowie gesellschaftliche Ressourcen zu aktivieren.  Durch die enge Zusammenarbeit mit Gerichten, Behörden und sozialen Einrichtungen schaffen Sie Brücken zwischen Justiz und Gesellschaft.

Ihre Aufgaben 

Die Aufgaben der Justizsozialarbeit sind vielfältig und anspruchsvoll. Sie verbinden sozialpädagogisches Handeln mit rechtlichen Rahmenbedingungen und richten den Blick stets auf Chancen der Veränderung. Ob im Gespräch, in der Vermittlung oder in der Zusammenarbeit mit Institutionen – im Mittelpunkt steht immer die Förderung von Eigenverantwortung und sozialer Stabilität.

  • Bewährungsshilfe

    Bewährungsshilfe

    Durch Beratung, Anleitung und Begleitung helfen Sie den Klientinnen und Klienten, neue Perspektiven zu entwickeln und Verantwortung für ihr zukünftiges Leben zu übernehmen.

  • Jugendbewährungshilfe

    Jugendbewährungshilfe

    In der Jugendbewährungshilfe begleiten Sie Jugendliche, die eine Bewährungsstrafe erhalten haben. Sie unterstützen diese dabei, Auflagen und Weisungen einzuhalten, fördern persönliche Stabilität und helfen, soziale Schwierigkeiten zu bewältigen. Ziel Ihrer Arbeit ist es, Perspektiven zu entwickeln und die Jugendlichen dabei zu unterstützen, ihren Alltag künftig ohne weitere Straftaten zu gestalten.

  • Führungsaufsicht
    Führungsaufsicht

    Sie üben eine kontrollierende und unterstützende Funktion gegenüber straffällig gewordenen Personen aus. Dabei fördern Sie die soziale Wiedereingliederung, überwachen die Einhaltung von Auflagen und Weisungen und arbeiten eng mit Gerichten, Vollzugsanstalten und weiteren Fachstellen zusammen.

  • Gerichtshilfe
    Gerichtshilfe

    Mit fundierten Berichten und Ihren Einschätzungen unterstützen Sie Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Entscheidungsfindung im Strafverfahren.

  • Täter-Opfer-Ausgleich

    Täter-Opfer-Ausgleich

    Mit Ihrer Hilfe können Täterinnen und Täter Verantwortung übernehmen und Opfer Entlastung erfahren. Ziel ist die Wiederherstellung des sozialen Friedens und die Förderung von Einsicht und Wiedergutmachung.

  • Verwaltung
    Verwaltung

    Sie kümmern sich um alle für ihre verantwortungsvollen Aufgaben notwendigen administrativen Tätigkeiten.

  • Krisenintervention
    Krisenintervention

    In belastenden Lebenslagen stehen Sie stabilisierend zur Seite, arbeiten lösungsorientiert und tragen mit fachlicher Expertise zur Rückfallvermeidung bei.

  • Kooperationsarbeit
    Kooperationsarbeit

    Sie tauschen sich eng mit den örtlich zuständigen Auftraggebern und Kooperationspartnern aus und arbeiten in lokalen Netzwerken vertrauensvoll zusammen.

Zwei Personen stehen in einem hellen Treppenhaus vor großen Fenstern und blicken lächelnd zur Kamera. Das Geländer im Hintergrund ist verziert, und der Raum wirkt freundlich und lichtdurchflutet.

Ihre Besoldung

Berechnen Sie Ihre persönliche Besoldung

Die Vergütung für Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter in Niedersachsen richtet sich je nach Status entweder nach dem Beamtenbesoldungsrecht oder nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Für Beamtinnen und Beamte erfolgt die Einordnung in der Regel in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 13, abhängig von Qualifikation, Funktion und Erfahrungsstufe. Mit zunehmender Berufserfahrung steigen Ihre Erfahrungsstufen automatisch, sodass sich Ihr Gehalt regelmäßig erhöht.

Für Tarifbeschäftigte findet eine Eingruppierung nach dem TV-L statt, üblicherweise in die Entgeltgruppe S 15. Abhängig von den übertragenen Aufgaben kann auch eine Eingruppierung in EG 11 erfolgen. Auch hier erfolgt die Entwicklung über Erfahrungsstufen, sodass Ihr Entgelt mit steigender Berufspraxis wächst.

Besonderheiten für Beamtinnen und Beamte:

Als Beamtin oder Beamter zahlen Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Die Einkommensteuer wird vom Bruttogehalt einbehalten. Ihr Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe anteilig an den Kosten für Krankheit und Pflege; den verbleibenden Anteil decken Sie über eine private Krankenversicherung.

Besonderheiten für Tarifbeschäftigte:

Als Tarifangestellte oder Tarifangestellter sind Sie in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge werden anteilig von Ihnen und vom Arbeitgeber getragen.

Welche Vergütung Sie bei uns konkret erwarten können, können Sie hier berechnen: Besoldungs- bzw. Entgeltrechner.

Unsere Stärken

In einer sinnstiftenden Arbeit können Sie Ihre fachlichen Kompetenzen einbringen und weiterentwickeln. Ihre Vorteile bei der Justiz:

  • Vereinbarkeit 

    Vereinbarkeit 

    Flexible Arbeitszeiten und Gestaltungsspielräume in der Arbeitsorganisation ermöglichen es Ihnen, Ihre beruflichen Aufgaben mit Ihren persönlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen – für eine Balance, die zu Ihrem Leben passt.
  • Berufseinsteigerprogramm

    Berufseinsteigerprogramm

    Der AJSD Niedersachsen bietet neu eingestiegenen Justizsozialarbeiterinne und Justizsozialarbeitern unabhängig von der Berufserfahrung ein umfassendes Berufseinsteigerprogramm (BEP). Hier erhalten Sie eine strukturierte Einführung in alle Aufgabenfelder und eine Fallentlastung im ersten Halbjahr.

  • Supervision
    Supervision

    Zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung bieten wir regelmäßige Einzel- und Gruppensupervisionen an.

  • Kollegiale Beratung
    Kollegiale Beratung

    Praxisnahe Fallbesprechungen auf Augenhöhe: In vertrauensvoller Atmosphäre beraten wir uns gegenseitig und stärken so unsere fachliche Kompetenz und den Teamzusammenhalt.

  • Zusatzqualifikationen
    Zusatzqualifikationen

    Wir unterstützen Sie gezielt – mit finanzierten Qualifikationen z. B. in der Betreuung von Sexualstraftätern oder Mediation in Strafsachen (TOA).

  • Verbeamtung
    Verbeamtung

    Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht für Sie die Möglichkeit, in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden.

  • Hospitationen

    Hospitationen

    Über den Tellerrand schauen: Gewinnen Sie spannende Einblicke bei unseren Partnern wie der JVA, Polizei, Gerichten, Staatsanwaltschaft oder der Suchtberatung.

  • Firmenfitness

    Firmenfitness

    Profitieren Sie von vergünstigtem Zugang zu Fitnessstudios, Schwimmbädern und einem vielfältigen Sportangebot.

Ihre Bewerbung

Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden ausdrücklich begrüßt. 

Für eine Bewerbung ist die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen erforderlich:

Abschluss

Sie verfügen über einen Studienabschluss in sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung.

Keine Vorstrafen

Sie sind bisher nicht durch ein Gericht verurteilt worden. 

Verfassungstreue

Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. 

Reisebereitschaft

Sie sind bereit, im Rahmen Ihrer Tätigkeit Dienstreisen innerhalb Niedersachsens zu übernehmen. Dabei verfügen Sie über einen Führerschein und einen eigenen PKW.

Alter

In das Beamtenverhältnis auf Probe kann berufen werden, wer das 45. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 48. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat. Für die Einstellung als Angestellte oder Angestellter gelten keine Altersgrenzen.